Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen

zuklappenAnsprechpartner/in
Ordnungsamt
Kreishaus
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0
Telefax: 04431 85-200
E-Mail:

https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 100

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg VCard
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-560
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich



KFZ-Zulassungsstelle

Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Wer ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Behörde zum Betrieb aufstellen will, muss dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vor der Aufstellung anzuzeigen

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde prüft nach Erstattung der Anzeige, ob die Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb des Prostitutionsfahrzeugs vorliegen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Anzeige sind nach § 21 Absatz 1 Satz 2 Prostituiertenschutzgesetz folgende Angaben und Nachweise beizufügen:

  • Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs
  • Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs
  • Kraftfahrzeugkennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs
  • die genaue Angabe des Aufstellungsortes
  • die Dauer der Aufstellung
  • die Betriebszeiten
  • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr für die Prüfung der Anzeige richtet sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 70.11 - nach dem Zeitaufwand. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufstellung erfolgen. Die zuständige Behörde kann die Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs untersagen, wenn die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig abgegeben wurde.

Bearbeitungsdauer

Abhängig  vom Prüfungsaufwand (einige Tage bis wenige Wochen nach Vorlage aller Unterlagen)

Rechtsbehelf

Widerspruch
Dem Bescheid, welcher auf den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis erlassen wird, ist das weitere Verfahren über die Einlegung  eines Widerspruchs zu entnehmen.

Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel ja

Die zuständigen Stellen haben möglicherweise unterschiedliche behördeneigene Formulare, auch die Möglichkeit des Onlineverfahrens ist unterschiedlich und ist in der jeweiligen Behörde anzufordern oder zu erfragen.

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