Anzeige über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg VCard
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-560
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich



KFZ-Zulassungsstelle

Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr


 
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt VCard
Wunstorfer Landstraße 9
30453 Hannover
Telefon: 0511 4005-0
Telefax: 0511 4005-2120
Homepage: htt­ps://ww­w.lwk-nie­der­sach­sen.­de/­in­dex.cf­m/ac­tion/­con­tac­t/a­dr/000083.html
 

Allgemeine Informationen

Wer Pflanzenschutzmittel für andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwenden oder zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über den Pflanzenschutz beraten will, hat dies der für den Betriebssitz und der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Nicht anzeigepflichtig ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der gelegentlichen Nachbarschaftshilfe.

Verfahrensablauf

Wer in Niedersachsen Pflanzenschutzmittel für Andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwendet, muss dies beim Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen als zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen, d. h. sich registrieren lassen.

Es ist erforderlich, folgende Angaben zu machen:

  • Angaben zum Betrieb, der Pflanzenschutzmittel für Andere anwendet
  • Angaben zu verantwortlichen Personen des Betriebes
  • Namen und Anschriften der sachkundigen Person(en) im Betrieb, die Pflanzenschutzmittel für Andere anwenden
  • Angaben zur Art des Betriebes und der beabsichtigten Tätigkeit

Nach erfolgter Anzeige erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige und Registrierung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere ist vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigepflichtig bei der zuständigen Behörde.

Änderungen von Personal, das Pflanzenschutzmittel für Andere anwendet, sind der zuständigen Stelle umgehend mitzuteilen.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Anwender sachkundig im Sinne des § 9 PflSchG ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beidseitige Kopien des Sachkundenachweises (Scheckkarte) sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:13,00 EUR - 49,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Löschung nach Abschluss der Bearbeitung mit einer Frist von 15 Jahren.

Bearbeitungsdauer

1,5 Monate

Anträge / Formulare

Dem ausgefüllten Anzeigebogen (Formular zur Anzeige der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere ist eine beidseitige Kopie des Sachkundeausweises beizufügen.

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