Altpapier: Entsorgung

zuklappenAnsprechpartner/in
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Kreishaus
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0
Telefax: 04431 85-200

https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 100

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Gemeinde Dötlingen VCard
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
Telefon: 04432 950-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­doet­lin­gen.deÖffnungszeiten:

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


 
Gemeinde Dötlingen - Amt 1 VCard
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
Telefon: 04432 950-0
E-Mail: Öffnungszeiten:

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


 
Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee VCard
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


 

Allgemeine Informationen

In jedem Haushalt fällt Altpapier, zum Beispiel in Form von Zeitungen und Zeitschriften, aber auch von Verpackungen, an.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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