
Ein Grundsatz des geltenden Ausländerrechts in der Bundesrepublik Deutschland ist nach wie vor das vorgeschriebene Visumsverfahren v o r der Einreise. Dies gilt grundsätzlich für alle Aufenthalte. Ausgenommen von der Visumspflicht ist lediglich ein Touristenaufenthalt für bestimmte Staatsangehörigkeiten, welche Sie in der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 v. 15.03.2001 finden. Unter einem Touristenaufenthalt versteht man einen Aufenthalt, der die Dauer von drei Monaten nicht überschreitet und in dem keinerlei Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf.
Für alle anderen Aufenthalte schreibt das Aufenthaltsgesetz ein vorgeschaltetes Visumsverfahren zwingend vor. Dies geht soweit, dass die Einreise ohne das erforderliche Visum die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung verhindern kann.
Nähere Informationen zum Visumsverfahren bekommen Sie bei bzw. über die zuständige Deutsche Botschaft.
Haben Sie Fragen zu bestimmten Aufenthaltszwecken, wie z.B. Studium, Sprachkurs oder Familiennachzug, finden Sie näher Informationen auf den Seiten des Nds. Innenministeriums.
Ordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
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