
Ausbildung
In der Kreisverwaltung werden zurzeit Verwaltungsfachangestellte sowie Beamte für das erste Einstiegsamt einer Laufbahn in der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) sowie für das zweite Einstiegsamt einer Laufbahn in der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) ausgebildet. Außerdem begleiten wir ein Bachelor-Studium „Öffentliche Verwaltung (Laufbahnbefähigung)“ an der Fachhochschule Osnabrück während der Praxisphasen. Die Ausschreibung der Ausbildungsplätze, die zum 1. August des Folgejahres besetzt werden, finden Sie ab Juli auf unserer Internet-Startseite und nach den Sommerferien in der örtlichen Presse.
Darüber hinaus besetzen wir im Jugendamt jährlich zum 1. Oktober einen Praktikumsplatz im Anerkennungsjahr zur/zum Sozialarbeiter/in. Bewerbungen werden bis Mitte März des jeweiligen Jahres, in dem das Praktikum beginnt, angenommen.
Praktika z.B. im Rahmen von verschiedenen Schulformen oder Studiengängen, Berufsorientierungspraktika oder ein Freiwilliges Soziales Jahr bieten wir nach unseren räumlichen und personellen Möglichkeiten ebenfalls an.
Informationen zu den Berufen
Verwaltungsbetriebswirt B.A.und Verwaltungswirt B.A.
Verwaltungsfachangestellte
Praktikumsbericht England
Häufig gestellte Fragen
Zum Auswahlverfahren:
Wann und wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbungsfrist für die Ausbildungsplätze zum 01.08.2012 ist bereits abgelaufen. Die nächste Ausschreibung für den Ausbildungsstart 01.08.2013 läuft im Sommer 2012. Ihre Bewerbung nehmen wir ab Juni 2012 entgegen. Übersenden Sie uns dann bitte Ihre Unterlagen in schriftlicher Form auf dem Postweg (bitte nicht per Mail). Verzichten Sie dabei bitte auf Mappen und Folien. Nähere Einzelheiten wie Bewerbungsschluss, die genaue Anschrift und die zu besetzenden Ausbildungsplätze erfahren Sie zu gegebener Zeit in der Ausschreibung.
Welche Bewerbungsmappe soll ich nehmen?
Keine – Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen nicht zurückgeschickt, sondern nach Ablauf des Auswahlverfahrens und einer Aufbewahrungsfrist vernichtet werden. Bitte verzichten Sie daher auf Mappen, Originalfotos und schicken Sie Ihre Zeugnisse und Bescheinigungen ausschließlich als Kopien. Ihre Unterlagen heften Sie bitte zusammen.
Kann ich mich gleichzeitig auf mehrere Ausbildungen beim Landkreis Oldenburg bewerben?
Ja klar – wenn Sie für beide Ausbildungen die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich gerne mehrfach bewerben. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen trotzdem nur einmal und schreiben im Betreff Ihres Bewerbungsschreibens oder auf einem separaten Vorblatt, für welche Ausbildungen Sie sich bewerben möchten.
Welche Zeugnisse sollen der Bewerbung beiliegen?
Von der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule (Haupt- oder Realschule, Gymnasium) sollten Sie die letzten beiden Zeugnisse, mindestens aber das letzte Zeugnis, zur Bewerbung legen. Wenn Sie noch weitere Schulen besucht, bereits eine Ausbildung absolviert haben oder berufstätig waren, gehört das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und zusätzlich das letzte Zeugnis der weiterbildenden Schule (sofern Sie schon eines haben), der Ausbildung oder Tätigkeit zu Ihrer Bewerbung.
Übrigens: Es ist nicht erforderlich, dass Sie von jedem Kurs, den Sie besucht haben, eine Bescheinigung zur Bewerbung legen. Es genügt, wenn Sie diese in Ihrem Lebenslauf auflisten. Bescheinigungen, die eine Leistungsbewertung enthalten, können Sie Ihrer Bewerbung beifügen.
Ich habe mich beworben – wann höre ich von Ihnen?
Nach Eingang Ihrer Unterlagen bekommen Sie von uns zunächst eine Eingangsbestätigung. So wissen Sie, dass Ihre Unterlagen angekommen sind und an wen Sie sich bei Fragen wenden können. Die Bewerber/innen, die zum Eignungstest eingeladen werden, benachrichtigen wir normalerweise ca. 3-4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Bewerbungen, die nicht berücksichtigt werden, schicken wir nach Ablauf des Auswahlverfahrens zurück. Das Verfahren dauert insgesamt etwa 4-5 Monate.
Finden beim Landkreis Oldenburg Eignungstests statt?
Ja - die Bewerber, die nach den Unterlagen die Voraussetzungen erfüllen, werden zu einem Eignungstest eingeladen. Dieser besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Dabei werden Kenntnisse, die für die Ausbildungen wichtig sind, wie mathematisches Verständnis, Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache, Rechtschreibkenntnisse, Logik und Allgemeinbildung getestet. Aber auch Ihre Belastbarkeit und Teamfähigkeit stellen Sie dabei unter Beweis.
Wie kann ich mich auf den Eignungstest vorbereiten?
Eventuell fehlende Schulkenntnisse werden Sie kaum bis zum Test nachholen können. Aber Sie können sich auf die Art der Aufgaben vorbereiten. In zahlreichen Büchern und im Internet finden Sie Übungen, die Sie auf den Stil der Aufgaben vorbereiten. Im Internet finden Sie häufig nähere Informationen über das angewandte Verfahren. Achten Sie in Ihrer Einladung darauf, welches Institut den Eignungstest durchführt und schauen Sie auf deren Homepage einfach mal nach.
Am Testtag selber sollten Sie ausreichend Zeit einplanen sowie ausgeschlafen und gut gestärkt kommen. Versuchen Sie, entspannt zu bleiben - keiner verlangt Unmögliches von Ihnen! Der Ablauf wird Ihnen genau erklärt. Wenn Sie etwas nicht verstehen, trauen Sie sich ruhig, die Testleitung anzusprechen.
Ich habe den Eignungstest schon bei einer anderen Verwaltung gemacht - muss ich ihn mehrfach machen?
Wenn der Eignungstest bei dem gleichen Institut durchgeführt worden ist, reicht normalerweise eine Teilnahme aus. Nähere Informationen, wie Sie sich dann verhalten sollen, bekommen Sie mit Ihrer Einladung zum Eignungstest.
Was kommt nach dem Eignungstest?
Die Bewerber, die nach den Testergebnissen für den gewählten Beruf geeignet sind, werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Das ist der letzte Teil des Auswahlverfahrens. Danach entscheiden wir über die Vergabe der Ausbildungsplätze und informieren die Bewerber entsprechend.
Zur Ausbildung:
Kann ich eine Ausbildung im Ordnungsamt (oder einem anderen bestimmten Amt) machen?
Nein - alle Ausbildungen in der Verwaltung stehen auf breitem Fundament. Unsere Nachwuchskräfte werden nicht nur für einen bestimmten Aufgabenbereich ausgebildet, sondern können nach der Ausbildung in allen Bereichen eingesetzt werden. Daher durchlaufen sie in der Ausbildung verschiedene Bereiche und lernen in der Schule die allgemeinen Berufskenntnisse. So bleiben ihnen und uns alle Möglichkeiten offen. Spezielle Kenntnisse, die man später auf einem bestimmten Arbeitsplatz benötigt, werden in entsprechenden Fortbildungen erlangt.
Werden die Nachwuchskräfte übernommen?
Der Landkreis Oldenburg bildet regelmäßig aus, auch in Zeiten, in denen ein konkreter Personalbedarf nicht absehbar ist. Unsere Nachwuchskräfte, die sich in ihrer Ausbildung bewährt haben, erhalten normalerweise eine Chance, bei uns erste Berufserfahrungen zu sammeln. Oftmals können wir unseren Nachwuchskräften sogar einen unbefristeten Arbeitsplatz anbieten. Das lässt sich nur leider nicht schon Jahre vorher absehen, ist also bei Beginn der Ausbildung nicht garantiert.
Personal- und Kulturamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Frau Jüchter
Telefon: 04431-85 454
Kontakt über E-Mail