
Kostenlose Sperrmüllabfuhr in Stichworten
Die Anforderungskarte für die einmalige kostenlose Abfuhr befindet sich am aktuellen Abfallkalender. Eine Ersatzkarte kann ggf. bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.
Befreiung von der Biotonne
Auf Antrag können Grundstücke von der Bereitstellung einer Biotonne befreit werden. Voraussetzungen dafür sind:
Den Antrag auf Befreiung von der Biotonne finden Sie unter der Rubrik "Anträge und Formulare" auf dieser Seite bzw. erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder bei uns (Tel.: 04431-85 343).
Tipps zum Umgang mit der Biotonne
Das Einbringen von zerknülltem Papier oder einer Lage aus Pappe kann dem Anhaften von Abfall sowie dem Festfrieren im Winter entgegenwirken. Große Mengen Papier gehören aber weiterhin in die Papiertonne.
Papier ist weiterhin geeignet, um feuchten organischen Abfall darin einzuwickeln. Überschüssige Feuchtigkeit wird aufgenommen.
Rasenschnitt sollten Sie vor dem Einfüllen etwas anwelken lassen. Das spart Platz und vermeidet hohe Wärmeentwicklung sowie Sickerwasser.
Wählen Sie einen schattigen Standort ohne direkte Sonneneinstrahlung für die Biotonne. Damit beugen Sie einer eventuellen Geruchsbelästigung vor.
Der Rand der Biotonne kann mit Essig behandelt werden, um eine vorzeitige Besiedlung mit Fliegenlarven zu verhindern.
Am effektivsten gegen die Besiedlung mit Fliegenlarven hat sich die Verwendung von biologisch abbaubaren Sammeltüten erwiesen. Diese Tüten sind wasserdicht und zersetzen sich erst nach dem Nutzungszeitraum beim Kompostiervorgang. Bitte erfragen Sie die Verfügbarkeit im Fachhandel.
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Herr Hahn
Telefon: 04431-85 348
Kontakt über E-Mail