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Gebühren der Abfallwirtschaft

Gebühren der Abfallwirtschaft
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die einzelnen Gebühren der Abfallwirtschaft (Behältergebühren, Gebühren bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen, Gebühren bei Anlieferung auf der Umschlagstation, Leistungen ohne Gebühren).



 


Behältergebühren  

Müllgebühren
Angaben pro Jahr (wenn nicht anders genannt)

Grundgebühr: 43,20 €
 Abfuhr wöchentl. 2-wöchentl. 4-wöchentl. 8-wöchentl.
Restmülltonne (80 l) -

57,60 €

28,80 €

14,40 €*

Restmülltonne (120 l) -

86,40 €

43,20 €

-
Restmülltonne (240 l) -

172,80 €

86,40 €

-
 Müllgrossraumbehälter (1100 l)

1.552,80 €

776,40 €

- -
 Biotonne (80 l) -

45,60 €

- -
 Biotonne (120 l) -

68,40 €

- -
 Biotonne (240 l) -

136,80 €

- -
 Papiertonne (240 l) - -

0,00 €

0,00 €

 Grundstücke in Wochenendhausgebieten 75,60 € 
 Entsorgung zugelassener Restabfall- und Gartenabfallsäcke pro Sack 2,50 € 
 1. Sperrmüllabfuhr, max. 3 m³ kostenlos 
 ab 2. Sperrmüllabfuhr, max. 3 m³, je Abfuhr 36,00 € 
 Tausch von Restmüll-, Biotonne in andere Größe pro Tausch 14,00 € 

* nur für Grundstücke mit max zwei gemeldeten Personen möglich

Gebühren

Die Anzahl der zu entrichtenden Grundgebühren richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten sowie Räumlichkeiten, die Erwerbszwecken dienen (Geschäftsräume) und selbständige Einheiten bilden.
Jede Änderung der Anzahl der Einheiten ist vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats der zuständigen Gemeinde mitzuteilen. Darüber hinaus ist die Gebührenabrechnung zu prüfen. Sofern die Anzahl der berechneten Grundgebühren nicht der aktuell berechneten Einheiten entspricht, ist der Gebührenschuldner verpflichtet, der zuständigen Gemeinde die korrekte Anzahl mitzuteilen.
Bei einer Verlängerung eines Leerungsintervalls sind der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung die Reste der alten Gebührenmarke vorzulegen.

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Gebühren bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen

 Art der Anlieferung

 Gebühr

 bis 0,25 m³

 4,00 €

 bis 0,50 m³

 8,00 €

 bis 1,00 m³

 16,00 €

 PKW-Altreifen (ohne Felge) pro Stück

 4,00 €

 PKW-Altreifen (mit Felge) pro Stück

 8,00 €

 LKW-Altreifen (ohne Felge) pro Stück

 16,00 €

 LKW-Altreifen (mit Felge) pro Stück

 32,00 €

 Großreifen pro Stück

 50,00 €

[Zu den Wertstoffhöfen]


Auf den Wertstoffhöfen wird kostenlos angenommen:

 Altpapier, Pappe
 Altglas (sofern Container vorhanden)
 Metallschrott
 Haushaltsgroßgeräte (auch Kühlgeräte)
 Elektrogeräte 
 Korken
 Wertstoffsäcke des DSD


Die o.g. Gebühren werden fällig bei Anlieferung von:

 Sperrmüll
 Bauschutt
 Altholz (frei von Holzschutzmitteln und PCB)
 Altreifen
 
Wertstoffhöfe sind ausschließlich für private Haushalte gedacht. Die maximale Menge je Anlieferung und Abfallart beträgt 1m³.

 

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Gebühren bei Anlieferung auf der Umschlagstation  

Die Benutzungsgebühr für die Selbstanlieferung zur
Müllumschlagstation beträgt für:

 Kleinmengen bis 0,25 m³

 4,00 €

 Kleinmengen bis 0,50 m³

 8,00 €

 Kleinmengen bis 1,00 m³

 16,00 €


Größere Mengen werden verwogen
(Gebührenangabe je Gewichtstonne)

 Hausmüll

 170,- €

 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

 170,- €

 Gewerberabfall -heizwertreich-

 235,- €

 Sperrmüll

 170,- €

 Baustellenabfälle

 190,- €

 Altholz Kategorie I bis III

 50,- €

 Altholz Kategorie IV

 170,- €

 Sonstige Abfälle

 220,- €

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Leistungen ohne Gebühren

Für einige Leistungen wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Dies ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Schadstoffentfrachtung des Abfalls wichtig. Eine wirkungsvolle Entfrachtung ist nach den Erfahrungen nur zu erreichen, wenn neben der Vermeidung ein Angebot zur gebührenfreien Abgabe der Problemstoffe besteht.

Das Ziel "Vermeidung von wilden Müllablagerungen in der Landschaft" soll mit einer einmaligen kostenlosen Abfuhr von Sperrmüll erreicht werden.


Leistungen ohne gesonderte Gebühr:

stationäre und mobile Problemstoffsammlung
Entsorgung von Haushaltsgroßgeräten, inkl. Kühl- und Gefriergeräten 
einmalige kostenlose Sperrmüllabfuhr
Sammlung von Elektroaltgeräten 

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Zuständiges Amt

Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Frau Wübbeler
Telefon: 04431-85 329
Kontakt über E-Mail

Weitere AnsprechpartnerInnen

Herr Bruns
Telefon: 04431-85 343
Kontakt über E-Mail