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Gebühren der Abfallwirtschaft

Gebühren der Abfallwirtschaft
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die einzelnen Gebühren der Abfallwirtschaft (Behältergebühren, Gebühren bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen, Gebühren bei Anlieferung auf der Umschlagstation, Leistungen ohne Gebühren).


Behältergebühren    

 

Abfallgebühren
Angaben pro Jahr (wenn nicht anders genannt)

Grundgebühr: 50,40 €
 Abfuhr wöchentl. 2-wöchentl. 4-wöchentl. 8-wöchentl.
Restabfalltonne (80 l) -

60,00 €

30,00 €

15,00 €*

Restabfalltonne (120 l) -

90,00 €

45,00 €

-
Restabfalltonne (240 l) -

180,00 €

90,00 €

-
 Abfallgrossbehälter (1100 l)**

1.490,40 €

745,20 €

- -
 Biotonne (80 l) -

37,20 €

- -
 Biotonne (120 l) -

55,80 €

- -
 Biotonne (240 l) -

111,60 €

- -
 Papiertonne (240 l) - -

0,00 €

0,00 €

 Grundstücke in Wochenendhausgebieten 87,60 € 
 Entsorgung zugelassener Restabfall- und Gartenabfallsäcke pro Sack 2,50 € 
 1. Sperrmüllabfuhr, max. 3 m³ kostenlos 
 ab 2. Sperrmüllabfuhr, max. 3 m³, je Abfuhr 38,00 € 
 Tausch von Restabfall-, Biotonne in andere Größe pro Tausch 15,00 € 

* nur für Grundstücke mit max. zwei gemeldeten Personen pro Wohneinheit möglich
** Großraumbehälter sind vom Anschlussnehmer zu stellen

Grundgebühr

Die Anzahl der zu entrichtenden Grundgebühren richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten sowie Räumlichkeiten, die Erwerbszwecken dienen (Geschäftsräume) und selbständige Einheiten bilden.
Jede Änderung der Anzahl der Einheiten ist vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats der zuständigen Gemeinde mitzuteilen. Darüber hinaus ist die Gebührenabrechnung zu prüfen. Sofern die Anzahl der berechneten Grundgebühren nicht der aktuell berechneten Einheiten entspricht, ist der Gebührenschuldner verpflichtet, der zuständigen Gemeinde die korrekte Anzahl mitzuteilen.
Bei einer Verlängerung eines Leerungsintervalls sind der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung die Reste der alten Gebührenmarke vorzulegen.

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Gebühren bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen

 

 Art der Anlieferung

 Gebühr

 bis 0,25 m³

 5,00 €

 bis 0,50 m³

10,00 €

 bis 1,00 m³

 20,00 €

 PKW-Altreifen (ohne Felge) pro Stück

 5,00 €

 PKW-Altreifen (mit Felge) pro Stück

 10,00 €

 LKW-Altreifen (ohne Felge) pro Stück

 20,00 €

 LKW-Altreifen (mit Felge) pro Stück

 40,00 €

 Großreifen pro Stück

 62,00 €

[Zu den Wertstoffhöfen]


Auf den Wertstoffhöfen wird kostenlos angenommen:

 Altpapier, Pappe
 Altglas (sofern Container vorhanden)
 Metallschrott
 Haushaltsgroßgeräte (auch Kühlgeräte)
 Elektrogeräte 
 Korken
 CDs / DVDs
 Wertstoffsäcke des DSD


Die o.g. Gebühren werden fällig bei Anlieferung von:

 Sperrmüll
 Restabfall (bis max. 0,5 m³)
 Bauschutt
 Altholz (frei von Holzschutzmitteln und PCB)
 Altreifen
 
Wertstoffhöfe sind ausschließlich für private Haushalte gedacht. Die maximale Menge je Anlieferung und Abfallart beträgt 1 m³. Ausgenommen davon liegt die max. Menge beim Restmüll bei 0,5 m³. 

 

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Gebühren bei Anlieferung auf der Umschlagstation  

Die Benutzungsgebühr für die Selbstanlieferung zur
Müllumschlagstation beträgt:

 Art der Anlieferung

Gebühr

 Kleinmengen bis 0,25 m³

 5,00 €

 Kleinmengen bis 0,50 m³

 10,00 €

 Kleinmengen bis 1,00 m³

 20,00 €


Größere Mengen werden verwogen
(Gebührenangabe je Gewichtstonne)

 Art der Anlieferung

 Gebühr

 Hausmüll

 180,- €/t

 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

 180,- €/t

 Gewerberabfall -heizwertreich-

 250,- €/t

 Sperrmüll

 180,- €/t

 Baustellenabfälle

 190,- €/t

 Altholz Kategorie I bis III

 52,- €/t

 Altholz Kategorie IV

 180,- €/t

 Sonstige Abfälle

 238,- €/t

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Leistungen ohne Gebühren

Für einige Leistungen wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Dies ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Schadstoffentfrachtung des Abfalls wichtig. Eine wirkungsvolle Entfrachtung ist nach den Erfahrungen nur zu erreichen, wenn neben der Vermeidung ein Angebot zur gebührenfreien Abgabe der Problemstoffe besteht.

Das Ziel "Vermeidung von wilden Müllablagerungen in der Landschaft" soll mit einer einmaligen kostenlosen Abfuhr von Sperrmüll erreicht werden.


Leistungen ohne gesonderte Gebühr:

stationäre und mobile Problemstoffsammlung
Entsorgung von Haushaltsgroßgeräten, inkl. Kühl- und Gefriergeräten 
einmalige kostenlose Sperrmüllabfuhr pro Jahr
Sammlung von Elektroaltgeräten 

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Zuständiges Amt

Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Frau Wübbeler
Telefon: 04431-85 329
Kontakt über E-Mail

Weitere AnsprechpartnerInnen

Herr Bruns
Telefon: 04431-85 343
Kontakt über E-Mail