Die Zulassungsstelle des Landkreises Oldenburg befindet sich im Kreishaus an der Delmenhorster Str. in Wildeshausen.
Die Zulassungstelle des Landkreises Oldenburg ist an folgenden Tagen geöffnet:
| Montags - Mittwochs |
von |
8.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstags |
von |
8.00 - 18.00 Uhr |
| Freitags |
von |
8.00 - 12.00 Uhr |
Als weiterer Service wird angeboten, dass vollständige Zulassungsunterlagen Montags bis Donnerstags ab 7.00 Uhr in der Kfz-Zulassungsstelle abgegeben werden können und die Abholung der Unterlagen bis 17.00 Uhr vereinbart werden kann. Freitags bieten wir diesen Service in der Zeit ab 7.00 Uhr (Abgabe) und bis 12.00 Uhr (Abholung) an.
Händler und Zulassungsdienste bitten wir darum Zulassungsvorgänge in der Vormittagszeit vornehmen zu lassen. Alternativ ist es auch möglich, die Vorgänge am Nachmittag einzureichen. Der Landkreis Oldenburg wird dann bei Vollständigkeit der Unterlagen die Zulassung durchführen und am darauf folgenden Tag können die Unterlagen ohne größere Wartezeit in Empfang genommen werden.
Außenstellen der KFZ-Zulassung befinden sich in den Rathäusern der Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg.
Die Öffnungszeiten der Außenstellen sind auf den Internetseiten der Gemeinden abrufbar.
Welche Unterlagen Sie für Neuzulassungen, Umschreibungen etc. mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung.
Beachten Sie bitte, dass seit dem 01.07.2008 ein Fahrzeug u. a. nur noch zugelassen werden kann, wenn
- der Kraftfahrzeughalter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt
und
- der Kraftfahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge) hat.
Bei einer Zulassung durch einen Bevollmächtigen ist zusätzlich zu beachten, dass der Bevollmächtigte
- eine vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsbehörde
und
- eine Einverständniserklärung des Kraftfahrzeughalters, nach der dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen
vorlegen muss.
Sie wollen:
Zulassung eines neuen Fahrzeuges
- einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
- Kennzeichenschilder 1)
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
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Abmeldung eines Fahrzeuges
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder 2)
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Zulassung eines stillgelegten Fahrzeuges, das früher auf Sie im Landkreis Oldenburg zugelassen war
- einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
- Abmeldebescheinigung 3)
- Kennzeichenschilder 2)
- TÜV-Bericht (im Original)
- AU-Bescheinigung (im Original)
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
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Zulassung eines stillgelegten Fahrzeuges, das früher außerhalb des Landkreises Oldenburg auf Sie zugelassen war
- einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
- Abmeldebescheinigung 3)
- TÜV-Bericht (im Original)
- AU-Bescheinigung (im Original)
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
- Auf Verlangen ist das Fahrzeug vorzuführen
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Zulassung eines Fahrzeuges, das außerhalb des Landkreises Oldenburg auf Sie zugelassen ist
- einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Versicherungbestätigung (früher Doppelkarte)
- Kennzeichenschilder 1)2)
- TÜV-Bericht (im Original)
- AU-Bescheinigung (im Original)
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
- Auf Verlangen ist das Fahrzeug vorzuführen
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Zulassung eines Fahrzeuges, das auf einen anderen Halter im Landkreis Oldenburg zugelassen ist
- einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
- TÜV-Bericht (im Original)
- AU-Bescheinigung (im Original)
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
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Zulassung eines stillgelegten Fahrzeuges, das früher auf einen anderen Halter im Landkreis Oldenburg zugelassen war
- einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
- Abmeldebescheinigung 3)
- TÜV-Bericht (im Original)
- AU-Bescheinigung (im Original)
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
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Zulassung eines Fahrzeuges, das außerhalb des Landkreises Oldenburg auf einen anderen Halter zugelassen ist
- einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
- Kennzeichenschilder 2)
- TÜV-Bericht (im Original)
- AU-Bescheinigung (im Original)
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
- Das Fahrzeug ist vorzuführen, wenn dieses verlangt wird
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Zulassung eines stillgelegten Fahrzeuges, das früher außerhalb des Landkreises Oldenburg auf einen anderen Halter zugelassen war
- einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
- Abmeldebescheinigung 3)
- TÜV-Bericht (im Original)
- AU-Bescheinigung (im Original)
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
- Das Fahrzeug ist vorzuführen, wenn dieses verlangt wird
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Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines bei Verlust
- Gültiger Personalausweis. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- TÜV-Bericht (im Original)
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Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes bei Verlust
- einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Gültiger Personalausweis. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Fahrzeugschein
- Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung des Fahrzeughalters beim Straßenverkehrsamt
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Zuteilung eines roten oder Kurzzeit-Kennzeichens
- einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Besondere Versicherungsdoppelkarte für rote oder Kurzzeit-Kennzeichen
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Berichtigung des Fahrzeugbriefs/-scheins nach technischer Änderung
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- TÜV-Bericht
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Berichtigung des Fahrzeugbriefs/-scheins nach Wohnungswechsel oder Namensänderung
- Gültiger Personalausweis. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung 4)
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
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Anmerkungen:
- Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung gefertigt werden.
- Die Kennzeichenschilder müssen zum Entstempeln vorgelegt werden.
- Wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war, ist eine Vollabnahme des Fahrzeuges durch den TÜV erforderlich.
- Bei Zulassung für einen anderen sind dessen schriftliche Vollmacht und sein gültiger Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung vorzulegen! Bei juristischen Personen ist eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o. ä. vorzulegen!
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Bußgeldkatalog mit Verordnungen und Euro- Beträgen
Der
Bußgeldkatalog mit Verordnungen und Euro-Beträgen steht hier zum herunterladen im PDF-Format zur Verfügung. Um dieses Formular lesen zu können, benötigen Sie das Programm Adobe Acrobat Reader.
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