
Die wirtschaftliche Jugendhilfe beinhaltet die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Die Jugendhilfemaßnahmen werden gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Der individuelle Bedarf wird grundsätzlich von den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes festgestellt.
Die Eltern bzw. Elternteile und die jungen Menschen haben zu den Kosten der jeweiligen Maßnahmen unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse beizutragen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe berechnet die zu leistenden Kostenbeiträge und setzt diese fest.
Welche Jugendhilfemaßnahmen gibt es?
Jugendamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Herr Kurek
Telefon: 04431-85 258
Kontakt über E-Mail