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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Foto Geldbörse mit Geld
 Was ist die Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe?

Die wirtschaftliche Jugendhilfe beinhaltet die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Die Jugendhilfemaßnahmen werden gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Der individuelle Bedarf wird grundsätzlich von den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes festgestellt.

Die Eltern bzw. Elternteile und die jungen Menschen haben zu den Kosten der jeweiligen Maßnahmen unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse beizutragen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe berechnet die zu leistenden Kostenbeiträge und setzt diese fest.

Welche Jugendhilfemaßnahmen gibt es?

  • Begleitende Besuchskontakte (§ 18)
  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder (§ 19)
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20)
  • Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21)
  • Kindertagespflege Buchstaben K - Z, außer V (§ 23)
  • Kindertagespflege Buchstaben A - J und V (§ 23)
  • Sozialpädagogische Lernhilfe (§ 27)
  • Übrige Hilfe (z.B. Videohometraining, FAM, amb. Clearing usw.) (§ 27)
  • Soziale Gruppenarbeit (§ 29)
  • Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer (§ 30)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)
  • Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32)
  • Vollzeitpflege (§ 33)
  • Clearing Vollzeitpflege (§ 33)
  • Heimerziehung, sonstige Wohnform (§ 34)
  • Clearing Heimerziehung (§ 34)
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35)
  • Ambulante Maßnahmen nach § 35 a Abs. 2 Nr. 1
  • In Tageseinrichtungen nach § 35 a Abs. 2 Nr.2
  • Pflegepersonen nach § 35 a Abs. 2 Nr. 3
  • Stationäre Unterbringungen nach § 35 a Abs. 2 Nr. 4
  • Hilfe für junge Volljährige (§ 41) je nach vorheriger Zuordnung
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen i.E. (§ 42)
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen a.v.E. (§ 42)

 

Zuständiges Amt

Jugendamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Herr Kurek
Telefon: 04431-85 258
Kontakt über E-Mail

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