Die Geburt eines Kindes bringt für die Eltern Veränderungen ihres bisherigen Lebens mit sich. Häufig ergeben sich Probleme, bei denen die Hilfe des Jugendamtes wünschenswert ist. So kann sich zum Beispiel die wichtige Frage stellen, wie die Vaterschaft des Kindes geklärt oder wie der Kindesunterhalt geregelt und durchgesetzt werden kann. Die Problematik des Kindesunterhalts kann schon bei dauerhafter Trennung oder Scheidung auftreten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes beraten und unterstützen den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Sobald ein Kind geboren wird und die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält das Jugendamt
hierüber vom Standesamt Kenntnis. Das Jugendamt bietet daraufhin der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Bei diesem Angebot weist das Jugendamt auf die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung hin und informiert darüber, wie die Vaterschaft festgestellt - insbesondere bei welchen Stellen eine Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben - werden kann.
Gleichzeitig weist das Jugendamt auf die Möglichkeit der Einrichtung einer Beistandschaft hin.
Fragen und Antworten zum Thema Beistandschaften:
Amtsvormundschaften
Die Amtsvormundschaft kann zum einen als gesetzliche, zum anderen als bestellte Vormundschaft eintreten.
Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt bei der Geburt eines Kindes ein, wenn dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter noch minderjährig ist. Die gesetzliche Amtsvormundschaft endet, sobald die Kindesmutter volljährig ist bzw. ein anderer Vormund bestellt wurde.
Das Jugendamt wird zum Vormund bestellt (bestellte Amtsvormundschaft), wenn keine andere als Vormund geeignete Person vorhanden ist (z. B. im Falle des Todes des bisherigen gesetzlichen Vertreters, Entzug oder Ruhen der elterlichen Sorge). Der Vormund ist dann für alle Belange der Personensorge und der Vermögenssorge verantwortlich.
Amtspflegschaften
Während die Vormundschaft grundsätzlich alle Angelegenheiten der Personensorge umfasst, greift die Pflegschaft nur in bestimmte Bereiche ein (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Recht für die Gesundheitsfürsorge, Sorge für die Schulangelegenheiten). Die Bestellung einer Pflegschaft erfolgt wie bei der Vormundschaft durch das Familiengericht.
Beurkundungen
Wie bei jedem Jugendamt in Deutschland können auch beim Jugendamt des Landkreises Oldenburg kostenlos Beurkundungen vorgenommen werden.
Die Beurkundungen erstrecken sich in der Regel auf folgende Bereiche:
Die Urkunden können auch bei Standesämtern, soweit es sich um die Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft handelt, aufgenommen werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir, vorab telefonisch einen Termin zur Beurkundung abzusprechen.
Benötigte Unterlagen
Jugendamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Herr Hohnholt
Telefon: 04431-85 255
Kontakt über E-Mail