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Genehmigungspflicht

Die Errichtung, Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind genehmigungspflichtig.

Die Errichtung baulicher Anlagen ohne die erforderliche Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder beseitigt werden muss.

Eine Bauvoranfrage an die Bauaufsichtsbehörde beseitigt bestehende Zweifel über die Zulässigkeit einer Baumaßnahme; nutzen Sie diese Möglichkeit.

Zuständiges Amt

Bauordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Frau Kret / Frau Riechert
Telefon: 04431-85 344 / 345
Kontakt über E-Mail