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Entwurfsverfasser

Es ist erforderlich, zur Erstellung von Bauvorlagen (Bauplänen) und für die Unterzeichnung als Entwurfsverfasser Architekten und Ingenieure, für bestimmte Baumaßnahmen auch Handwerksmeister (Maurer/Betonbauer/Zimmerer) und Hochbautechniker heranzuziehen, die aufgrund des Architektengesetzen bzw. des Ingenieurgesetzes dazu befähigt und nach der Nieders. Bauordnung berechtigt sind. Es wird dringend empfohlen, sich die Planvorlageberechtigung des in Aussicht genommenen Entwurfsverfassers nachweisen zu lassen.

Zuständiges Amt

Bauordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Frau Kret / Frau Riechert
Telefon: 04431-85 344 / 345
Kontakt über E-Mail