
Baugenehmigung
Der Verfahrensgang bei einem Baugesuch läuft wie folgt ab:
Der Bauantrag wird über die zuständige Gemeinde, in der Samtgemeinde Harpstedt bei der entsprechenden Mitgliedsgemeinde eingereicht und nach der Weiterleitung an den Landkreis Oldenburg beim Bauordnungsamt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorschriften vorgeprüft. Sollten Unterlagen fehlen, was leider allzu häufig der Fall ist, informieren wir Sie. Die hiermit verbundene Verzögerung können Sie vermeiden, wenn Sie die Unterlagen vollständig einreichen.
Bei bestimmten Bauvorhaben sind ggf. noch andere Institutionen zu hören, z. B. das staatliche Gewerbeaufsichtsamt wegen gewerblicher Fragen, die untere Wasserbehörde wegen der Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück, das Straßenbauamt wegen der Lage des Bauvorhabens an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen, die untere Naturschutzbehörde wegen Landschafts- und Naturschutz oder der Denkmalschutz.
Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen, fasst das Bauordnungsamt diese mit der eigenen technischen und öffentlich-rechtlichen Prüfung zusammen und erteilt die Baugenehmigung.
Checkliste für Ihren Bauantrag
Bauantrag schriftlich in mind. dreifacher Ausfertigung an das Bauordnungsamt über die Stadt/Gemeinde mit:
Bauordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Frau Kret / Frau Riechert
Telefon: 04431-85 344 / 345
Kontakt über E-Mail