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Bauen & Umwelt Bauordnungsamt Bauen Bauantrag

Bauantrag

Bauen und Bauantrag
Dem Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung müssen mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden:
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Baugenehmigung

Der Verfahrensgang bei einem Baugesuch läuft wie folgt ab:

Der Bauantrag wird über die zuständige Gemeinde, in der Samtgemeinde Harpstedt bei der entsprechenden Mitgliedsgemeinde eingereicht und nach der Weiterleitung an den Landkreis Oldenburg beim Bauordnungsamt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorschriften vorgeprüft. Sollten Unterlagen fehlen, was leider allzu häufig der Fall ist, informieren wir Sie. Die hiermit verbundene Verzögerung können Sie vermeiden, wenn Sie die Unterlagen vollständig einreichen.

Bei bestimmten Bauvorhaben sind ggf. noch andere Institutionen zu hören, z. B. das staatliche Gewerbeaufsichtsamt wegen gewerblicher Fragen, die untere Wasserbehörde wegen der Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück, das Straßenbauamt wegen der Lage des Bauvorhabens an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen, die untere Naturschutzbehörde wegen Landschafts- und Naturschutz oder der Denkmalschutz.

Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen, fasst das Bauordnungsamt diese mit der eigenen technischen und öffentlich-rechtlichen Prüfung zusammen und erteilt die Baugenehmigung.

Checkliste für Ihren Bauantrag

Bauantrag schriftlich in mind. dreifacher Ausfertigung an das Bauordnungsamt über die Stadt/Gemeinde mit:

  • amtlichen einfachen Lageplan im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten mit entsprechender Vermassung
  • Baubeschreibung mit folgenden Angaben:
    • Eignungserklärung des Baugrundstückes für das Vorhaben
    • Konstruktionsbeschreibung
    • Nutzungserklärung
    • Anlagen zur Wärmeversorgung
    • Nachprüfbare Berechnung der
      • bebauten Fläche
      • Geschossflächenzahl
      • Grundflächenzahl
      • Rohbau- und Gesamtbaukosten
      • umbauter Raum in Kubikmeter
      • Freiflächengestaltung mit Bäumen und Bepflanzungsplan
      • Lage der PKW-Stellplätze
      • Nachweis der Standsicherheit (Statik) mit Unterschrift (Haftungsübernahme) durch einen Fachingenieur
      • Wärme- und Schalldämmung
      • ggf. Erklärung gemäß § 75a NBauO
      • ggf. Erklärung gemäß § 75b NBauO

Zuständiges Amt

Bauordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Frau Kret / Frau Riechert
Telefon: 04431-85 344 / 345
Kontakt über E-Mail

Anträge und Formulare

PDF-DownloadBauantrag