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Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung

Bauen
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhaben begonnen oder die Bauausführung unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jedoch jeweils bis zu drei Jahren verlängert werden. Es ist darauf zu achten, dass der Antrag vor Fristablauf beim Bauamt sein muss. Hierfür sind erneut Gebühren fällig; die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich. In diesem Fall muss ein neuer Bauantrag gestellt werden.

Zuständiges Amt

Bauordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Frau Kret / Frau Riechert
Telefon: 04431-85 344 / 345
Kontakt über E-Mail