Verpflichtungserklärungen zur Eintragung von Baulasten werden mit Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und gelten auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
Baulasterklärungen müssen von dem/den jeweiligen Grundstückseigentümer/n des belasteten Grundstückes unterzeichnet werden.
Die Unterschrift der Verpflichtungserklärung kann vor uns erfolgen oder auf Wunsch auch vor
Bauordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Frau Straßburg / Herr Peters
Telefon: 04431-85 387 / 465
Kontakt über E-Mail