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Bauen & Umwelt Bauordnungsamt Bauleitplanung

Bauleitplanung

Bauleitplanung
Bauleitplanung

Mit Hilfe der Bauleitplanung wird vorrangig die Art und das Maß der baulichen und sonstigen Nutzungen innerhalb des Gemeinde-/Stadtgebietes geregelt und festgelegt. Sie wird von den Gemeinden, Stadt  und Samtgemeinde im Rahmen der sogenannten „Planungshoheit“ in eigener Verantwortung durchgeführt.

Unter Bauleitplänen versteht man zum einen den Flächennutzungsplan (umfasst das gesamte Gemeindegebiet), zum anderen Bebauungspläne, die kleinere Teilräume des Gemeindegebietes umfassen und aus dem Flächennutzungsplan „entwickelt“ werden müssen. Ferner erlauben Satzungen es der Gemeinde/Stadt, einzelne Grundstücke städtebaulich angemessen in Ortsteile einzubeziehen.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist unser Bauordnungsamt federführend für die im Landkreis Oldenburg zu vertretenden Fachbelange verantwortlich und Ansprechpartner für die Gemeinden und die Stadt. Die einzelnen Stellungnahmen der Fachämter (z. B. Naturschutz, Wasserwirtschaft, Gesundheitswesen, Verkehr etc.) zu Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen bzw. Satzungen werden zu einer einheitlichen Stellungnahme des Landkreises Oldenburg zusammengefasst.

Seit dem 1. Januar 2005 ist das Bauordnungsamt des  Landkreises Oldenburg Genehmigungsbehörde für Flächennutzungspläne .

Raumordnungsverfahren - Einzelhandelsgroßprojekte

Neu ist mit gleichem Datum (1. Januar 2005) für das Bauordnungsamt die Durchführung von Raumordnungsverfahren für Einzelhandelsgroßprojekte. In einem Raumordnungsverfahren wird geprüft, ob ein geplantes Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, wie sie im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen  und dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Oldenburg festgelegt sind, vereinbar ist.

Einzelhandelsgroßprojekte sind die in der Baunutzungsverordnung festgelegten Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelsbetriebe. Hier muss der Landkreis Oldenburg eine eingehende Prüfung unter Berücksichtigung von Art, Lage oder Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften vornehmen.

Zuständiges Amt

Bauordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Herr Schlenz
Telefon: 04431-85 441
Kontakt über E-Mail