Im Aufgabengebiet des Landkreises Oldenburg nimmt der ordnungsrechtliche Bereich einen festen Platz ein. Es ist leider unvermeidlich, in vielen Bereichen ordnend einzugreifen, um die Bürgern im Landkreis Oldenburg vor Schäden und Gefahren vielfältigster Art und Weise zu bewahren. Ein möglichst reibungsloser Umgang unter den Mitbürgern steht dabei im Vordergrund. Von daher ist es in erster Linie nicht die Aufgabe des Ordnungsamtes, bestrafend tätig zu werden, man könnte es vielmehr erziehend nennen, so denn ein Verfahren zu einer Verwarnung oder einem Bußgeld führt.
Dies sind die vielfältigen, verschiedenen Aufgabengebiete, welche Sie in der Ordnungsverwaltung des Landkreises Oldenburg finden:
- Im Rahmen der Ausländeraufsicht erledigt das Ordnungsamt allgemeine Ausländer- und Asylangelegenheiten. Sie erteilt diverse Aufenthaltsgenehmigungen und beendet illegale Aufenthalte. Ferner werden Staatsangehörigkeitsfeststellungen und Einbürgerungen von Ausländern vorgenommen.
- Jagd-, Waffen- und Fischereiangelegenheiten beinhalten beispielsweise die Ausstellung von Jagd- und Waffenscheinen und die Überprüfung und Festsetzung der Abschußpläne für Jagdreviere. Ferner werden die Schießstätten auf ihre Sicherheit hin überprüft.
- Die Gewerbeaufsicht (nicht zu verwechseln mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt) überwacht u.a. das Handwerk, das sonstige Gewerbe und Schornsteinfegerwesen. Sie erteilt Erlaubnisse für Gaststätten, Spielhallen, Makler, Reisegewerbe nach der Gewerbeordnung bzw. dem Gaststättengesetz.
- Das Ordnungsamt unterstützt und berät die Feuerwehren. Der Landkreis unterhält in Ganderkesee eine Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ). Dort wird eine gemeinsame Leitstelle für den Rettungsdienst und die Feuerwehren betrieben. Sie nimmt Notrufe entgegen und disponiert die Einsätze, welche anschließend von der FTZ in Rechnung gestellt werden. Ferner werden in der FTZ die Feuerwehrfahrzeuge mit Beladung incl. Atemschutz und Funktechnik gewartet und repariert. In der FTZ findet die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrfrauen und -Männer statt.
- Im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz wird die Vorbereitung auf die Bekämpfung von Katastrophen und große Schadenslagen betrieben und ein Katastrophenschutzplan erarbeitet und fortgeschrieben. Es wird ein Katastrophenschutzstab mit Technischen Einsatzleitungen ausgebildet, entsprechende Räumlichkeiten und Einsatzmittel vorgehalten und Übungen durchgeführt.
- Ferner nimmt das Ordnungsamt diverse ordnungsrechtliche Aufgaben, wie z.B. die Bekämpfung der Schwarzarbeit, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei ruhestörendem Lärm bzw. Gefährdung oder Belästigung der Allgemeinheit, Namensänderungen, Versammlungsangelegenheiten, Brandschutz etc. wahr.