28.12.2009
Für alle notwendigen Schritte steht Ihnen dabei auf Wunsch ein Ansprechpartner zur Seite, der alle notwendigen Schritte koordiniert. Der sogenannte "Einheitliche Ansprechpartner" steht Ihnen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, in den Landkreisen, der Region Hannover, den kreisfreien Städten sowie den großen selbständigen Städten zur Verfügung.
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