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Transparenz bei Ausschreibungen

08.06.2009

Mit einem Erlass vom 04.02.2009 hat das Land Niedersachsen zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauaufträgen (VOB/A) und Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (VOL/A) unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte neu festgesetzt.

In diesem Erlass wurde ebenfalls festgelegt, dass zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger / ortsnaher Unternehmen) Informationen über die jeweilige Auftragsvergabe im Sinne einer nachträglichen Transparenz (Ex-post-Transparenz) zu veröffentlichen sind. Die Informationen sind unverzüglich im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen, wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000€ überschreitet...

Enthalten muss die Information folgende Punkte:
  • Name und Anschrift des Auftraggebers,
  • Ort der Auftragsausführung,
  • Auftragsgegenstand,
  • Name und Anschrift des Auftragnehmers,
  • Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer)

Der Landkreis Oldenburg wird diese Informationen im Rahmen seiner Internetpräsenz veröffentlichen.