08.06.2009
In diesem Erlass wurde ebenfalls festgelegt, dass zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger / ortsnaher Unternehmen) Informationen über die jeweilige Auftragsvergabe im Sinne einer nachträglichen Transparenz (Ex-post-Transparenz) zu veröffentlichen sind. Die Informationen sind unverzüglich im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen, wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000€ überschreitet...
Der Landkreis Oldenburg wird diese Informationen im Rahmen seiner Internetpräsenz veröffentlichen.
Link zu Auftragsvergaben Landkreis Oldenburg (Ex-Post-Transparenz)