
Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz regelt im Wesentlichen, was jugendbeeinträchtigend, jugendgefährdend und schwer jugendgefährdend ist. Er schützt somit Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Beeinträchtigungen und Schäden. Alkohol und Drogenkonsum im Jugendalter führen beispielsweise, aufgrund der noch nicht abgeschlossenen körperlichen Entwicklung, schnell zu Suchterkrankungen Das Jugendschutzgesetz richtet sich hauptsächlich an Erwachsene, Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten, Diskothekeninhaber etc. Auf folgende Fragen findet ihr in dem Gesetz Antworten:
Eine übersichtliche Darstellung des Gesetzes stellen wir euch ebenfalls an dieser Stelle zur Verfügung. Anhand der Übersicht könnt ihr ganz schnell sehen, was ab wann geht.
Vorschriften des Jugendschutzgesetzes - Kurzform
Wer den gesamten Text lesenmöchte, findet ihn hier:
Jugendschutzgesetz - Langfassung
Veranstalterbroschüre Jugendschutz
Mehr Informationen zum Jugendmedienschutz findet ihr hier:
Jugendschutz im Internet - Mehr Rücksicht auf Kinder
Und der gesetzlich Kinder- und jugendschutz erteilt Kindern- und Jugendlichen Genehmigungen, wenn sie z.B. im Oldenburger Staatstheater bei Abendveranstaltungen mit auf der Bühne stehen möchten. Das Gesetz dazu nennt sich Jugendarbeitsschutzgesetz und dazu findet ihr mehr hier:
Infos zum Jugendarbeitsschutzgesetz (dort unter Arbeitsschutz findet ihr den Jugendarbeitsschutz mit vielen Infos auch zu Ferienjobs)
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