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Gesetzlicher Jugendschutz

Foto Zigarette, Tanzen in Disco, Frau trinkt

 

 

 

 

 

 

Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz regelt im Wesentlichen, was jugendbeeinträchtigend, jugendgefährdend und schwer jugendgefährdend ist.  Er schützt somit Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Beeinträchtigungen und Schäden. Alkohol und Drogenkonsum im Jugendalter führen beispielsweise, aufgrund der noch nicht abgeschlossenen körperlichen Entwicklung, schnell zu Suchterkrankungen Das Jugendschutzgesetz richtet sich hauptsächlich an Erwachsene, Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten, Diskothekeninhaber etc. Auf folgende Fragen findet ihr in dem Gesetz Antworten:

  • Ab wann kann ich Bier, Schnaps, Alkopops trinken?
  • Ab wann darf ich rauchen?
  • Wie lange darf ich in einer Disko, auf einer Tanzveranstaltung oder in einer Gaststätte sein?
  • Wann darf ich welche Filme in Kino sehen oder im Laden leihen oder kaufen.
  • Und welche PC Spiele darf ich spielen in meinem Alter?
  • Und wofür ist eine erziehungsbeauftragte Person wichtig, wenn ich in die Disko will?

Eine übersichtliche Darstellung des Gesetzes stellen wir euch ebenfalls an dieser Stelle zur Verfügung. Anhand der Übersicht könnt ihr ganz schnell sehen, was ab wann geht.

Wer den gesamten Text lesenmöchte, findet ihn hier:

Mehr Informationen zum Jugendmedienschutz findet ihr hier:

Und der gesetzlich Kinder- und jugendschutz erteilt Kindern- und Jugendlichen Genehmigungen, wenn sie z.B. im Oldenburger Staatstheater bei Abendveranstaltungen mit auf der Bühne stehen möchten. Das Gesetz dazu nennt sich Jugendarbeitsschutzgesetz und dazu findet ihr mehr hier:


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