
Neben anderen Lebensmitteln kommt Schweinefleisch als Infektionsquelle für den Menschen eine wichtige Bedeutung zu, insbesondere dann, wenn es roh oder nicht vollständig erhitzt verzehrt wird. Der Eintrag von Salmonellen in die Lebensmittelkette über Schweine soll daher so gering wie möglich sein.
Mit der Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung von Schlachtschweine (Schweine-Salmonellen-Verordnung) vom 13. März 2007 ( BGB. I vom 23. März 2007, S. 322) sind neue Vorbeugungsmaßnahmen in die Wege geleitet worden. Wesentliche inhaltliche Regelungen der Verordnung sind folgende:
Die Verordnung ist am 24. März 2007 in Kraft getreten.
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