
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Mütter und Väter,
Wie hoch ist das Elterngeld?
Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Wochenstunden reduzieren, erhalten eine Elterngeldleistung in Höhe von mindestens 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800,00 €. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 €, auch wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde.
Gering verdienende Eltern
Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Als gering verdienend gilt, wer im Jahr vor der Geburt monatlich durchschnittlich weniger als 1.000,00 € netto verdient hat. Je niedriger das Nettoeinkommen war, desto höher ist der prozentuale Ausgleich. Um je 2 €, die das Nettoeinkommen unter 1.000,00 € lag, erhöht sich der Prozentsatz um 0,1 Prozentpunkte.
Elterngeld bei Teilzeitarbeit
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Die Betreuungsperson erhält dann 67 Prozent der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen durchschnittlich erzielten Einkommen nach der Geburt.
Geschwisterbonus
Für Familien mit mehr als einem (kleinen) Kind im Haushalt wird das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75,00 € im Monat erhöht. Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag so lange, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist. Bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Geschwisterkinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. seinen sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag.
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden.
Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Zusätzlich kann ein Anspruch auf zwei weitere Monate Elterngeld bestehen (Partnermonate). Voraussetzung für die Partnermonate als Bonus ist, dass auch der andere Elternteil für zwei Monate nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Außerdem muss sich bei einem der beiden Elternteile zwei Monate lang das Erwerbseinkommen vermindern (etwa durch Arbeitszeitreduzierung während der Elternzeit).
Die Eltern können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig beziehen. Bei gleichzeitigem Bezug reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend. Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter.
Antragstellung
Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt gestellt werden. Rückwirkende Zahlung werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. In dem Antrag ist anzugeben, für wie viele der ersten 14 Lebensmonate des Kindes Elterngeld beantragt wird.
Vordrucke für den Antrag erhalten Sie (auf Wunsch per Zusendung) bei uns oder bei den Gemeinden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich den Antrag auf der Informationsseite des MS Niedersachsen über folgenden Link herunterzuladen und auszudrucken: http://www.ms.niedersachsen.de/
Amt für Arbeit und Soziale Sicherung
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner
Herr Bode
Telefon: 04431-85 245
Kontakt über E-Mail
Frau Lehnhof
Buchstaben: P - Z
Tel.: 04431-85 588