Folgende Zulassungen nach der Verordnung 1/2005 sind neu:
Der Sachkundenachweis gemäß § 13 Tierschutztransportverordnung wird durch den Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer gem. Art. 17 Abs. 2 abgelöst. Der Befähigungsnachweis ist ab 2008 vorzulegen.
Die Zulassung als Transportunternehmen und der Befähigungsnachweis ist auch für Landwirte erforderlich, die ihre eigenen Tiere mehr als 65 km zum Bestimmungsort transportieren.
Veterinäramt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Herr Dr. Leiner
Telefon: 04431-85 480
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