Sind Sie ungewollt schwanger und erwägen für sich einen Schwangerschaftsabbruch, so ist nach den gesetzlichen Vorgaben immer zuerst eine Beratung vorgeschrieben sofern keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt.
Da ein Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche und nur nach vorheriger Beratung vorgenommen werden darf, sollte eine Beratung möglichst frühzeitig erfolgen. Zwischen der Beratung und dem Abbruch müssen nochmals drei Tage liegen.
Gegenüber der Sie beratenden Person haben Sie ein Recht auf Anonymität. Sie erhalten in der Beratung Rat, Information und Hilfe in allen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftskonflikt stehen. Die Beratung kann evtl. auch mehrere Beratungsgespräche umfassen. Die Beratung wird ergebnisoffen geführt - die Entscheidung treffen Sie. Die Beratungsstelle stellt Ihnen am Ende der Beratung eine mit Ihrem Namen und Datum versehene Beratungsbescheinigung aus, die für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nötig ist.
Die Beratung ist kostenlos.
Um telefonische Terminabsprache wird gebeten.
Gesundheitsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Frau Riesenbeck
Telefon: 04431-85 501
Kontakt über E-Mail