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Ordnung & Verkehr Ordnungsamt Brandschutz

Brandschutzprüfung / Brandverhütung (vorbeugender Brandschutz)

Ordnungsamt Brandschutz
Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) (www. vom 08. März 1978 obliegen dem Landkreis Oldenburg die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes im eigenen Wirkungskreis. Diese Aufgaben werden von dem Brandschutzprüfer des Landkreises Oldenburg wahrgenommen.


Dienstleistungen und Tätigkeiten des Brandschutzprüfers:

  • Beratung von Architekten, Fachplanern und Bauherren
  • Brandsicherheitsschauen (Hauptamtliche Brandschau)
  • Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren sowie Nutzungsänderungen für bauliche Anlagen nach § 51 NBauO sowie andere bauliche Anlagen, von denen eine besondere Brandgefahr ausgeht
  • Beurteilung und Stellungnahmen zu Bauleit-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen

Zuständiges Amt

Ordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Herr Beinhoff
Telefon: 04431-85 318
Kontakt über E-Mail