
Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen. Zuständige Behörden sind die Gemeinden Dötlingen, Ganderkesee, Großenkneten, Hatten, Hude, Wardenburg, die Stadt Wildeshausen und die Samtgemeinde Harpstedt.
Ordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Herr Gierse
Telefon: 04431-85 272
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