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Einbürgerung

Ordnungsamt Einbürgerung
Da Deutschland für Sie Ihre zweite Heimat und damit der Lebensmittelpunkt geworden ist, können Sie durch eine Einbürgerung auch alle Bürgerrechte, vom Recht der freien Berufswahl bis zum Wahlrecht, erwerben. Für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es im Wesentlichen drei unterschiedliche Rechtsgrundlagen. In einer Kurzfassung haben wir für Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen zusammengefasst,  die Sie auf den entsprechenden Merkblättern abrufen können.  Aufgrund der Vielfältigkeit können wir Ihnen die Voraussetzungen nur punktuell mitteilen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich in einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung.

§ 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ( StAG)

  • Hauptsächlich ist diese Regelung eine Chance für eine Einbürgerung von Personen, die in der Regel im Besitz eines Reiseausweises für Flüchtlinge oder Staatenlose sind (blauer Reiseausweis, ausgestellt durch die Ausländerbehörde). In diesen Fällen genügt bereits ein rechtmäßiger Aufenthalt von 6 Jahren als zeitliche Begrenzung.

§ 9 des Ausländergesetzes ( StAG)

  • Sollten Sie mit einem deutschen Ehegatten bereits seit mehr als 2 Jahren verheiratet sein, dann haben Sie nach 3 Jahren Ihres rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

§ 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ( StAG )

  • Diese Gesetzesgrundlage bietet ausländischen Mitbürgern die Möglichkeit, bei einem 8-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland die Einbürgerung zu beantragen. Sollten Sie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben, dann genügt bereits ein 7-jähriger Aufenthalt. Die Zeiten werden auf 6 Jahre gesenkt, falls  Sie besondere Integrationsleistungen oder Sprachkenntnisse nachweisen können.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen nur punktuell die Einbürgerungsvoraussetzungen sowie eine allgemeine Auflistung zu den notwendigen Unterlagen mitteilen können. Falls Sie einen Antrag stellen möchten, werden wir Sie nicht nur individuell beraten, sondern Ihnen auch mitteilen, welche Unterlagen und Nachweise wir für Ihren Antrag benötigen.

Die Gebühren sind für alle Einbürgerungsgrundlagen gleich und betragen für :

  • jeden Antragsteller = 255,00 €
  • jedes minderjährige mit einzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen = 51,00 €

Ein Antragsformular steht für Sie zum Download bereit.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, die sich "rund um die deutsche Staatsangehörigkeit " bewegen, dann rufen Sie uns an. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Antworten hierfür zu geben.

Ansprechpartner:

Für weitere Auskünfte oder einen Besprechungstermin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen zur Verfügung,  Antragsformulare sind natürlich auch dort erhältlich.

 Frau Bollhagen

 Tel.: 04431 / 85 360

 

 Fax: 04431 / 85 542

 

 E-Mail:

   

 Frau Gruschke

 Tel. 04431 / 85 374  

 

 Fax: 04431 / 85 542

 

 E-Mail:

 


 

Zuständiges Amt

Ordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Frau Bollhagen
Telefon: 04431-85 360
Kontakt über E-Mail

Weitere AnsprechpartnerIn

Frau Gruschke
Telefon: 04431-85 374
Kontakt über E-Mail