
§ 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ( StAG)
§ 9 des Ausländergesetzes ( StAG)
§ 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ( StAG )
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen nur punktuell die Einbürgerungsvoraussetzungen sowie eine allgemeine Auflistung zu den notwendigen Unterlagen mitteilen können. Falls Sie einen Antrag stellen möchten, werden wir Sie nicht nur individuell beraten, sondern Ihnen auch mitteilen, welche Unterlagen und Nachweise wir für Ihren Antrag benötigen.
Die Gebühren sind für alle Einbürgerungsgrundlagen gleich und betragen für :
Ein Antragsformular steht für Sie zum Download bereit.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, die sich "rund um die deutsche Staatsangehörigkeit " bewegen, dann rufen Sie uns an. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Antworten hierfür zu geben.
Ansprechpartner:
Für weitere Auskünfte oder einen Besprechungstermin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen zur Verfügung, Antragsformulare sind natürlich auch dort erhältlich.
|
Frau Bollhagen |
Tel.: 04431 / 85 360 |
|
|
Fax: 04431 / 85 542 |
|
|
|
|
Frau Gruschke |
Tel. 04431 / 85 374 |
|
|
Fax: 04431 / 85 542 |
|
|
Ordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Frau Bollhagen
Telefon: 04431-85 360
Kontakt über E-Mail